Maklerauftrag....................................................................................................................................................................................................................................... Maklerauftrag
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Der Maklerauftrag ist im Immobilienbereich ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Immobilienmakler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Courtage) zu zahlen. Ein Maklervertrag kann formlos, sollte aber schriftlich abgeschlossen werden. Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Maklerverträgen. Wer einem Makler einen Alleinauftrag erteilt, ist meist gut beraten Die volle Maklerleistung steht dem Auftraggeber nur beim Makleralleinauftrag zu
Der Makleralleinauftrag
Mit einem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Immobilienmakler für eine bestimmte Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Immobilienmakler oder Dritte einzuschalten. Der Immobilienmakler stelle bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen oder Kooperationsnetzwerk und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Auftraggebers
Der einfache Maklerauftrag
Mit dem einfachen Maklerauftrag verpflichten Sie den Immobilienmakler zu keinen besonderen Aktivitäten, um letztlich den Auftrag voranzutreiben. – Der Makler könnte einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet Werden verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiert der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision zu bezahlen. Zudem besteht die Gefahr, das ein gutes Objekt "zum Scheitern angeboten" wird. So stellt man immer wieder fest, dass die gleiche Immobilie mehrfach inseriert wird, zum Teil sogar mit unterschiedlichen Preisangaben Dieses lässt weder das Objekt, noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers besonders vertrauenswürdig erscheinen
| Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Immobilienmakler einen Makleralleinauftrag erteilt. Nur bei einem Alleinauftrag steht dem Auftraggeber die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei dem sehr komplexen Thema "Immobiliengeschäft" niemand leichtfertig verzichten |
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