Maklerauftrag.......................................................................................................................................................................................................................................                                            Maklerauftrag 

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Der Maklerauftrag ist im Immobilienbereich ein privatrechtlicher Vertrag,  durch den sich der Auftraggeber verpflichtet,  dem Immobilienmakler für die Vermittlung eines Vertrages oder den  Nachweis  der  Gelegenheit  zum  Abschluss  eines Vertrages eine Vergütung  (Courtage)  zu  zahlen.  Ein Maklervertrag kann formlos, sollte aber schriftlich  abgeschlossen  werden.   Man unterscheidet  zwischen  zwei  Arten  von Maklerverträgen. Wer einem Makler einen Alleinauftrag erteilt, ist meist gut beraten Die volle Maklerleistung steht  dem  Auftraggeber  nur  beim  Makleralleinauftrag zu

Der Makleralleinauftrag 

Mit einem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Immobilienmakler für eine bestimmte Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Immobilienmakler oder Dritte einzuschalten.  Der Immobilienmakler stelle bei einem Alleinauftrag  sein  ganzes  Fachwissen, seine Verbindungen oder Kooperationsnetzwerk und seine Marktkenntnisse sowie seine  Kenntnis der  Abwicklungsmodalitäten  eines  Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Auftraggebers

Der einfache Maklerauftrag

Mit dem einfachen Maklerauftrag verpflichten Sie den Immobilienmakler zu keinen besonderen Aktivitäten, um letztlich den Auftrag voranzutreiben.   Der Makler könnte einfach abwarten,  ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet Werden verschiedene Makler parallel beauftragt,  riskiert der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision zu bezahlen.  Zudem besteht die Gefahr, das ein gutes Objekt "zum Scheitern angeboten" wird.  So stellt man immer wieder fest,  dass die gleiche Immobilie mehrfach inseriert wird,  zum Teil sogar mit unterschiedlichen Preisangaben Dieses lässt weder das Objekt, noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers besonders vertrauenswürdig erscheinen

Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Immobilienmakler einen Makleralleinauftrag erteilt.   Nur bei einem Alleinauftrag steht dem Auftraggeber die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei dem sehr komplexen Thema "Immobiliengeschäft" niemand leichtfertig verzichten
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