Allgemeine Geschäftsbedingungen....................................................................................................................................................................... Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
1. Tätigkeits- und Geschäftsbereich
Unser Tätigkeitsbereich erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. – Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und / oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. – Durch Erteilung eines Auftrages, der nicht zwingend einer Form bedarf, erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden
2. Tätigkeiten in Zusammenhang mit Kooperationspartnern
Im Rahmen unseres Geschäftsbereiches haben wir Kooperationsverträge mit diversen Unternehmen geschlossen. Die durch uns angebotenen Objekte werden in einzelnen Fällen durch uns alleine oder gemeinschaftlich mit anderen Unternehmen angeboten. Wird ein Objekt bereits von anderer Seite angeboten, so ist uns das unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Rahmen der mit uns in Kooperation stehenden Partnern gewähren wir uns gegenseitig bis zu 24 monatigen Kundenschutz. Unsere Angebote, Mitteilungen und Angaben sind ausschließlich für Auftraggeber bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne schriftliche Einwilligung unsererseits nicht weiter gegeben werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns grundsätzlich die Option von Schadenersatzansprüchen offen.
3. Maklerauftrag / Maklervertrag
Der Maklervertrag kann ausdrücklich oder stillschweigend zu Stande kommen. Er muss nicht schriftlich geschlossen werden. Der Makler ist für das Zustandekommen des Maklervertrages beweispflichtig und sollte daher seine Tätigkeiten lückenlos dokumentieren. Durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit sowie Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund unseres umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu nachfolgenden Bestimmungen zustande:
3.1 Angebot
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich und sind nur für den Interessenten bestimmt. Jede Weitergabe von Informationen an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.
3.2 Laufzeit des Maklervertrages
Sofern es nicht anderweitig festgelegt wurde, ist der Maklervertrag von unbestimmter Dauer. Eine Kündigung ist jedoch durch beide Vertragsparteien jederzeit möglich. Bei einem zeitlich befristeten Maklervertrag ist eine ordentliche (nicht aber eine fristlose) Kündigung gänzlich ausgeschlossen.
3.3 Doppeltätigkeit – Maklerprovision
Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. Unsere Provision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Die Höhe der jeweiligen Provision ist Objektabhängig und direkt bei uns in schriftlicher Form anzufragen. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit zustande kommen des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist zahlbar 14 Tage nach Rechnungslegung. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
3.4 Provisionen
Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert des nachgewiesenen und / oder vermittelten Vertrags. Die Provision beträgt jedoch mindestens 3,57% inkl. MwSt. Die Vermieterprovision aus nachgewiesenen und / oder vermittelten Mietverträgen beträgt zwei Monatskaltmieten zuzüglich MwSt. Als Nachweispflicht reicht die Weitergabe der persönlichen Angaben des Mieterinteressenten an den Vermieter.
3.5 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen für Objektbesichtigungen Insertionen, Portokosten, Fahrtkosten, Telefonkosten und Kosten für Internetauftritte zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
3.6 Notarielle Beurkundung
Wir haben Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin unserer Auftraggeber und auf eine Ausfertigung der notariellen Kaufurkunde.
4. Haftung
Die umseitigen Objektbeschreibungen und angefertigten Exposés wurden aufgrund gemachter Angaben der Verkäufer oder Vermieter oder der mit uns in Kooperation stehenden Unternehmen erstellt. – Wir haben diese Informationen nicht geprüft und können deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
5. Bereitstellung von Objektunterlagen
Grundsätzlich stellen wir für Interessenten objektbezogene Unterlagen, die über unsere Exposéangaben hinausgehen, auf Anfrage zur Verfügung. Der Versand von Objektunterlagen oder zusätzliche Objektdetails die über die Exposéangaben hinausgehen, stellen wir an eine zustellungsfähige Postanschrift zur Verfügung.
6. Tätigkeiten in Zusammenhang mit Finanzierungsvermittlungen
Der Auftraggeber teilt uns postalisch, per Fax, telefonisch oder persönlich die erforderlichen, ausschließlich von ihm definierten Angaben bezüglich seines Finanzierungsbedarfs in Form einer Finanzierungsanfrage mit. – Das Absenden einer Finanzierungsanfrage ist kostenlos und unverbindlich Hinsichtlich einer Finanzierungsanfrage stellen wir unserem Auftraggeber diverse Tarif- sowie Konditionsauskünfte von Kreditinstituten zur Verfügung Darlehensverträge werden vom Auftraggeber direkt mit dem jeweiligen Kreditinstitut abgeschlossen. Das kooperierende Kreditinstitut übernimmt die komplette Vertragsabwicklung und steht während der Vertragslaufzeit dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Annahme bzw. das Zustandekommen eines Darlehensvertrages kann von uns nicht garantiert oder beeinflusst werden. Die durch uns veröffentlichten Konditionen der Kooperationspartner sind freibleibend und erst bei Vorlage und zustande kommen eines Darlehenvertrags unter dem Vorbehalt der genannten Auflagen und Bedingungen bindend. Tätigkeiten in Zusammenhang mit Umschuldungen von Bau- und Immobilienfinanzierungen beschränken sich ausschließlich auf die Kreditvermittlung. Es handelt sich nicht um ein Angebot rechtsberatender Tätigkeit.
7. Payments
Bei den auf dieser Internetpräsenz angebotenen Konten- und Kreditkartenprodukten handelt es sich zum Teil um Fernabsatzverträge nach § 312 b BGB. Unsere Internetseiten stehen als Werbefläche für diese Angebote zur Verfügung. Die Verträge werden immer direkt mit dem jeweiligen Anbieter geschlossen. Die Annahme oder Ablehnung eines Kreditkarten- oder Kontoeröffnungsantrags obliegt ausschließlich dem jeweiligen Kreditinstitut. Ein Kundendienst, Service oder Produkthaftung ist daher ausgeschlossen. Wenden Sie sich bitte bei Haftungsangelegenheiten oder Rückgabe sowie Serviceleistungen direkt an den jeweiligen Anbieter, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben.
8. Schlussbestimmungen
Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, im Rahmen des Zulässigen, der Geschäftssitz unserer Firma.
| saxXcon real Estate-Broker Co. Weinhold, D-09212 Limbach-Oberfrohna [nach oben] [Druckversion] |
| FAQ I Disclaimer |