Allgemeine Geschäftsbedingungen.......................................................................................................................................................................                                                        Allgemeine Geschäftsbedingungen  

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGBs)

1. Tätigkeits- und Geschäftsbereich

Unser Tätigkeitsbereich erfolgt im Rahmen der  §§ 652 ff  des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze  und  Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes.   Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und / oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet.   Durch Erteilung eines Auftrages, der nicht  zwingend einer Form bedarf,  erklärt sich der Auftraggeber  mit  den  nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden

2. Tätigkeiten in Zusammenhang mit Kooperationspartnern

Im Rahmen unseres Geschäftsbereiches  haben  wir  Kooperationsverträge  mit  diversen  Unternehmen  geschlossen.  Die durch uns angebotenen Objekte  werden  in  einzelnen  Fällen  durch  uns  alleine  oder  gemeinschaftlich  mit  anderen  Unternehmen angeboten. Wird ein Objekt bereits von anderer Seite angeboten, so ist uns das unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im  Rahmen  der  mit  uns  in  Kooperation  stehenden  Partnern gewähren wir uns gegenseitig bis zu 24 monatigen Kundenschutz.  Unsere Angebote, Mitteilungen und Angaben sind ausschließlich für Auftraggeber bestimmt  und  von  diesem  vertraulich  zu  behandeln.  Sie  dürfen  ohne  schriftliche  Einwilligung  unsererseits  nicht  weiter  gegeben  werden.  Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns grundsätzlich die Option von Schadenersatzansprüchen offen.

3. Maklerauftrag / Maklervertrag

Der Maklervertrag kann ausdrücklich oder stillschweigend zu Stande kommen.   Er muss nicht schriftlich geschlossen werden.   Der Makler ist für das Zustandekommen des Maklervertrages beweispflichtig  und  sollte daher seine Tätigkeiten lückenlos dokumentieren.   Durch  Inanspruchnahme  der Maklertätigkeit  sowie  Aufnahme  von  Verhandlungen  mit  dem  Verkäufer aufgrund unseres umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu nachfolgenden Bestimmungen zustande:

3.1 Angebot

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich und sind nur für den Interessenten bestimmt.  Jede Weitergabe von Informationen an Dritte ist untersagt.  Ist  dem  Auftraggeber  unser  Angebot  bereits  von  anderer  Seite  bekannt,  so  ist  er  verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen   und   nachzuweisen,   woher  er  die  Kenntnis  erlangt  hat.    Geschieht  dies  nicht,  so  erkennt  der  Empfänger  unseren  Nachweis  an.

3.2 Laufzeit des Maklervertrages

Sofern es nicht anderweitig festgelegt wurde, ist der Maklervertrag von unbestimmter Dauer.  Eine Kündigung ist jedoch durch beide Vertragsparteien jederzeit möglich.   Bei einem zeitlich befristeten Maklervertrag  ist  eine  ordentliche  (nicht aber eine fristlose)  Kündigung  gänzlich  ausgeschlossen.

3.3 Doppeltätigkeit – Maklerprovision

Wir sind berechtigt,  für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.     Unsere  Provision  ist  verdient,  sofern  durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.  Die Höhe der jeweiligen Provision ist Objektabhängig und direkt bei uns in schriftlicher Form anzufragen.    Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen.    Sie ist fällig mit zustande kommen des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt.    Die Provision ist zahlbar 14 Tage nach Rechnungslegung.    Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen,  wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt.   Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann,  wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung  erlischt  oder  aufgrund  eines  Rücktrittsvorbehaltes  oder  aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

3.4 Provisionen

Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart,  so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision.  Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert des nachgewiesenen und / oder vermittelten Vertrags.  Die  Provision  beträgt  jedoch  mindestens  3,57%  inkl. MwSt. Die Vermieterprovision aus nachgewiesenen und / oder vermittelten Mietverträgen beträgt zwei Monatskaltmieten zuzüglich MwSt. Als Nachweispflicht reicht die Weitergabe der persönlichen Angaben des Mieterinteressenten an den Vermieter.

3.5 Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen für Objektbesichtigungen Insertionen, Portokosten, Fahrtkosten, Telefonkosten und Kosten für Internetauftritte zu erstatten,  wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

3.6 Notarielle Beurkundung

Wir haben Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin unserer Auftraggeber und auf eine Ausfertigung der notariellen Kaufurkunde.

4. Haftung

Die umseitigen Objektbeschreibungen und angefertigten Exposés wurden aufgrund gemachter Angaben der Verkäufer  oder  Vermieter  oder  der mit uns in Kooperation stehenden Unternehmen erstellt.      Wir haben diese Informationen nicht geprüft und können deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

5. Bereitstellung von Objektunterlagen

Grundsätzlich stellen wir für Interessenten objektbezogene Unterlagen,  die  über  unsere  Exposéangaben  hinausgehen,   auf Anfrage zur Verfügung. Der Versand von Objektunterlagen  oder  zusätzliche Objektdetails  die  über  die Exposéangaben hinausgehen,  stellen wir an eine zustellungsfähige Postanschrift zur Verfügung.

6. Tätigkeiten in Zusammenhang mit Finanzierungsvermittlungen

Der Auftraggeber teilt uns postalisch,  per Fax,  telefonisch  oder  persönlich die erforderlichen,  ausschließlich von ihm definierten Angaben bezüglich seines Finanzierungsbedarfs in Form einer Finanzierungsanfrage mit.  –   Das Absenden einer Finanzierungsanfrage ist kostenlos und unverbindlich Hinsichtlich einer Finanzierungsanfrage stellen wir unserem Auftraggeber diverse Tarif- sowie Konditionsauskünfte von Kreditinstituten zur Verfügung Darlehensverträge werden vom Auftraggeber direkt mit dem jeweiligen Kreditinstitut abgeschlossen.  Das kooperierende Kreditinstitut übernimmt die komplette Vertragsabwicklung und steht während der Vertragslaufzeit dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung.     Die Annahme bzw. das Zustandekommen eines Darlehensvertrages kann von uns nicht garantiert oder beeinflusst werden.   Die durch  uns  veröffentlichten Konditionen der Kooperationspartner  sind  freibleibend  und  erst  bei  Vorlage  und  zustande  kommen  eines  Darlehenvertrags  unter dem Vorbehalt der genannten Auflagen und Bedingungen bindend.   Tätigkeiten in Zusammenhang mit Umschuldungen von Bau- und Immobilienfinanzierungen beschränken sich ausschließlich auf die Kreditvermittlung.  Es handelt sich nicht um ein Angebot rechtsberatender Tätigkeit.

7. Payments

Bei den auf dieser Internetpräsenz angebotenen  Konten- und Kreditkartenprodukten  handelt  es sich zum Teil  um  Fernabsatzverträge nach § 312 b BGB.    Unsere  Internetseiten  stehen  als  Werbefläche  für  diese  Angebote  zur  Verfügung.     Die Verträge werden immer direkt mit dem jeweiligen Anbieter geschlossen.     Die  Annahme  oder  Ablehnung  eines  Kreditkarten- oder Kontoeröffnungsantrags  obliegt  ausschließlich  dem  jeweiligen Kreditinstitut.   Ein Kundendienst, Service oder Produkthaftung ist daher ausgeschlossen.   Wenden Sie sich bitte bei Haftungsangelegenheiten oder Rückgabe sowie Serviceleistungen direkt an den jeweiligen Anbieter, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben.

8. Schlussbestimmungen

Unsere Angebote sind freibleibend,  Zwischenverkauf  und  Vermietung  bzw. Verpachtung  sind  vorbehalten.  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, im Rahmen des Zulässigen, der Geschäftssitz unserer Firma.

saxXcon real Estate-Broker Co. Weinhold, D-09212 Limbach-Oberfrohna  [nach oben]    [Druckversion]

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